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Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzungen und Korrekturen
Maren Lorenzen, freiberufliche Übersetzerin




Geltungsbereich / Umfang des Übersetzungsauftrags / Pflichten des Auftraggebers
Mängelbeseitigung, Reklamation / Haftung
/ Berufsgeheimnis
Vergütung / Auftragskündigung/Auftragsänderung
Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht / Urheberrecht Internetseite
Haftungsausschluss für Links / Anwendbares Recht


Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
Soweit nicht gesondert angegeben, gelten diese Auftragsbedingungen sowohl für Übersetzungen als auch für Korrekturen. ‚Übersetzung’ steht hier für ‚Übersetzung oder Korrektur’.


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Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.


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Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, seine bevorzugte Ausdrucksweise (Anglizismen oder rein deutsche Terminologie), Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


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Mängelbeseitigung, Reklamation
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 10 Werktagen nach Abgabe der Übersetzungsleistungen geltend gemacht werden. Bei Nichteinhaltung verfällt der Anspruch auf Nachbesserung. Für die Nachbesserung ist der Übersetzerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
Im Falle des Fehlschlagens einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftraggeber verliert das Recht auf Nachbesserung, wenn von ihm selbst oder einer dritten Person, die Abschnitte des Textes, die Objekt der Reklamation sind, nach Erhalt der Lieferung geändert wurden.
Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche, kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.


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Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf maximal den Rechnungsbetrag des entsprechenden Auftrages.
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Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der Übersetzerin gespeichert und nicht an andere Unternehmen oder Freiberufler weiter gegeben.


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Vergütung
Der Umfang der Vergütung wird im Allgemeinen anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge. Im Falle einer Korrektur, wird die Vergütung anhand der tatsächlich benötigten Zeit berechnet.
Das Honorar kann ebenfalls anhand der Wortzahl ermittelt werden. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Die Übersetzerin kann das Honorar erhöhen, wenn zusätzliche Schwierigkeiten während der Übersetzung aufgetreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren (Kopie schlechter Qualität, Datenfile oder Programm defekt, oder andere).
Ein Mindesthonorar pro Sprachenkombination kann verrechnet werden.
Bei Zahlungsverzug wird das 3-fache des legalen französischen Zinssatzes zuzüglich einer vom frz. Handelsgesetzbuch Artikel L441-3 und L441-6 festgelegten Pauschale von 40 € erhoben.
Mahnungen werden mit einem Kostenanteil in Höhe von 2,50 Euro verrechnet.
Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss in einer Höhe verlangen, die für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.


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Auftragskündigung/Auftragsänderung
Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe der bereits geleisteten Arbeit zu. Auf Anfrage des Kunden wird ihm die bereits geleistete Arbeit geliefert. Die Übersetzerin garantiert nicht für die Qualität dieser gelieferten Übersetzung.
Falls der Auftraggeber nach Unterschrift des Vertrages den Auftrag ändert, so hat die Übersetzerin das Recht, die Frist zu verlängern und das Honorar zu ändern oder den Vertrag zu kündigen. In letzten Fall hat der Kunde die Pflicht, die bereits geleistete Arbeit zu vergüten. Auf Anfrage des Kunden wird ihm die bereits geleistete Arbeit geliefert. Die Übersetzerin garantiert nicht für die Qualität dieser gelieferten Übersetzung.


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Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
La traduction reste propriété de la traductrice jusqu’au paiement complet des honoraires.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.


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Urheberrecht Internetseite
Jegliche Widergabe, Änderung oder Verbreitung von Daten und graphischen oder technischen Elementen der Web-Site www.ezy-traduction.com ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin verboten.


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Haftungsausschluss für Links
Es wird keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung von Internetseiten ausgeübt, die mit der Web-Site www.ezy-traduction.com in der einen oder anderen Richtung verlinkt sind. Die Übersetzerin ist somit nicht verantwortlich für Inhalt oder Gestaltung dieser Web-Sites.


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Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt französisches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die auf die Interpretation der vorliegenden Auftragsbedingungen zurückzuführen sind, hat die französische Version der allgemeinen Auftragsbedingungen Vorrang.









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Publié le: 2005-09-12

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SIRET : 481 314 078 00017

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